AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung von Nicole Koller Photography I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilen Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen werden. 2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) II. Urheberrecht 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragrafen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraf 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe von 200% des zuvor vereinbarten Honorars. 7. Die Negative/Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten) 2. Fällige Rechnungen sind bei Lieferung/Abholung ohne Abzug zu zahlen. Eine Herausgabe der Fotos erfolgt erst bei kompletter Begleichung der Rechnung. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischentechnischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. IV. Haftung Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht – und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höhere Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. V. Nebenpflichten Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 1. Der Vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, 50% des Honorars (min. jedoch 70,00 EUR) als Ausfallsentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen. Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, Katastrophen, usw.) und Einwirkung von Außen. Bei nicht erscheinen zum Shooting Termin ohne jegliche Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig. Anzahlungen verfallen bei Stornierung, Nichterscheinen und werden nicht zurückerstattet. Bei Shootings mit Visagistin verfällt die Anzahlung bei einer Stornierung und kann nicht mit zu einem neuen Shooting Termin genommen werden. VII. Lieferzeiten Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Firstüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. VIII. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. IX. Digitale Fotografie 1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Rechnung zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. X. Bildbearbeitung Die Bildbearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragrafen 8 UrhG. XI. Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in OnlineDatenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf jeglichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zu Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. 7. Gefahr und Kosten des Transportes von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Wiese der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen. XII. Schlussbestimmungen Der Fotograf hat vom Auftraggeber die uneingeschränkte Zustimmung, sämtlicher erstellten Lichtbilder inkl. bearbeitete Bilder uneingeschränkt zu veröffentlichen und diese als Reverenzen zu verwenden oder für Werbezwecke aller Art zu nutzen, solange das Lichtbild den Auftraggeber nicht entstellt. Sollte der Auftraggeber keine Veröffentlichung wollen, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden. Sollte eine Veröffentlichungs-Einwilligung widerrufen werden (Recht am eigenen Bild), somit sind hierfür 500,00 EUR als Schadensersatz an den Fotografen zu entrichten. Desweiteren sind angefallene Kosten für z.B Flyer Produktion etc. zurückzuerstatten. XIII. Salvatorische Klausel Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.